Lieferantengrundsatzerklärung

Grundsatzerklärung

1. Verpflichtung auf höchster Vereinsebene

Die Verantwortung für die Umsetzung dieser Grundsatzerklärung wird vom Vorstand des DRK Kreisverband Emsland e.V. und den Fachbereichs-/ Bereichsleitern gesteuert. Dadurch wird sichergestellt, dass jeder Bereich unseres Kreisverbandes sich über die eigene Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte und ihre alltägliche Umsetzung im Klaren ist.

2. Wahrung internationaler Standards

Im Einklang mit den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen bekennen wir uns zu den Prinzipien der nachfolgenden international anerkannten menschenrechtlichen Rahmenwerke und Standards:

  • Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen
  • Der Internationale Pakt über politische und bürgerliche Rechte der Vereinten Nationen
  • Der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte der Vereinten Nationen
  • Die Konventionen und Empfehlungen der Internationalen Arbeitsorganisationen (ILO) zu Arbeits- und Sozialstandards
  • Die Grundsatzerklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik (MNE Declaration)
  • Die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen
  • Die Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen (UNGC)
  • Charta der Grundrechte der Europäischen Union.

3. Spezifische Risiken

Wir beziehen (Medizin-)Produkte ausschließlich von Lieferanten, die in einem formellen Arbeitsumfeld tätig sind. Außerdem überwachen wir die Einhaltung unserer Standards, etwa des Verbots von Kinderarbeit. Unsere Lieferanten wurden über unsere Standards informiert und haben bestätigt, dass sie die Grundsätze unserer Menschenrechtscharta ebenso befolgen wie die Anforderungen unserer Grundsätze für verantwortungsvolle Beschaffung. Unsere Überwachungsprozesse überprüfen wir fortlaufend und arbeiten daran, sie noch wirksamer zu gestalten.

4. Vorbeugende Maßnahmen und Umgang mit Menschenrechtsverletzungen

Zur Einhaltung internationaler Menschenrechtsstandards, nationaler Gesetze und der Rotkreuzgrundsätze führen wir eine angemessene Sorgfaltspflicht- Prüfung der Menschenrechte durch, um potenzielle und tatsächliche negative Auswirkungen auf die Menschenrechte in unseren Aktivitäten und unserer Lieferkette zu identifizieren, zu bewerten und zu adressieren. Wird festgestellt, dass ein Risiko besteht, dass unsere Aktivitäten negative Auswirkungen auf die Menschenrechte verursachen oder mitverursachen, verfügen wir über ein Verfahren zur Bewertung, Änderung, Einstellung und/oder Korrektur der Aktivität. Wir bestärken unsere Mitarbeiter, vermutete Verstöße gegen diese Grundsatzerklärung zu Menschenrechten über die vorhandenen Beschwerde- und Hinweisgeberstelle zu melden. Dazu gehören auch der Vorstand, die Personalabteilung oder die bekannten Kanäle unsere Hinweisgeber zu erreichen. Unsere Partner und Dritte haben die Möglichkeit, über unsere Homepage www.drk-emsland.de unter dem Punkt Hinweisgeber verschiedene Wege zu finden, Verstöße gegen diese Grundsatzerklärung zu Menschenrechten zu melden.

5. Kommunikation

Wir werden diese Richtlinie weiter kommunizieren und unsere Mitarbeiter und Partner sensibilisieren und informieren. Wir bieten unseren Mitarbeitern und Partnern umfangreiche Informationen, insbesondere zu den Grundsätzen des Roten Kreuzes.

6. Integration in die Grundsätze des Deutschen Roten Kreuzes

Um unserem Anspruch bezüglich Anerkennung und Achtung der Menschenrechte beim Deutschen Roten Kreuz Kreisverband Emsland e.V. gerecht zu werden, haben wir die Grundsätze des Deutschen Roten Kreuzes aus unserer Homepage veröffentlicht. Diese stellen die Basis unseres täglichen Handelns dar und nehmen dabei nicht nur unsere eigenen Mitarbeiter*innen und Lieferanten, sondern auch die Beschäftigten in unseren Lieferketten, unsere Dienstleister und unsere Kund*innen gleichermaßen in die Pflicht, diese anzuerkennen und zu leben.